Großkaliberschützen Donsbach 2008
Aufnahmeantrag
Aufnahme neuer Mitglieder
Die Aufnahme neuer Mitglieder findet unter folgenden Bedingungen statt:
- Der Bewerber ist mindestens zwei Mitgliedern der Ortsgruppe oder der SG Donsbach bekannt, die eine Aufnahme unterstützen.
- Vor der Antragsstellung zur Aufnahme hat der Bewerber mindestens vier Trainingseinheiten mit einem Mitglied der Ortsgruppe im Schützenhaus der SG Donsbach durchgeführt.
- Die Antragstellung erfolgt nach einem gemeinsamen Gespräch mit dem Gruppensprecher oder seinem Stellvertreter.
Antragsformular
Der aktuelle Aufnahmeantrag ist nur noch als PDF-Formulare zum Ausfüllen am PC erhältlich.
Das hier zum, Download eingestellte Formular ist bereits mit den Vereinsdaten ausgefüllt und muss nur noch mit den persönlichen Daten ergänzt werden.
Ein Blankoantrag findet man auf den Download-Seiten des Landesverbands.
Gebühren & Mitgliedsbeiträge
Vor dem Einreichen eines Antrags sollte die Aufnahmegebühr von aktuell 50,- € auf das nachfolgende Konto des Landesverbands überwiesen worden sein:
Bankverbindung BDS Landesverband Hessen
BDS Hessen
IBAN: DE09 5005 0201 0200 7328 46
Verwendungszweck: Aufnahmeantrag - Name
Für die nachfolgenden Jahre fällt eine Mitgliedsgebür von aktuell 45,- € an.
Sie setzt sich zusammen aus 40,- € Jahresbeitrag für den Landesverband Hessen und 5,- € Mitgliedsbeitrag für die Ortsgruppe Donsbach.
Hierzu ist ein Dauerauftrag über 45,- €, fällig spätestens zum 10. Dezember eines jeden Jahres einzurichten.
Bankverbindung Großkaliberschützen Donsbach
Großkaliberschützen Donsbach
Sparkasse Dillenburg
IBAN: DE17 5165 0045 0300 1996 43
Verwendungszweck: Jahresbeitrag GKS Donsbach
Zum besseren Verständnis:
Der Landesverband fordert die Gruppensprecher jährlich zum Jahresende zur Meldung und Kontrolle der Mitgliederlisten auf. Hier können nur die Mitglieder berücksichtigt werden, die den Jahresbeitrag fristgerecht gezahlt haben. Sollten die Jahresgebühren nicht entrichtet worden sein, bedeutet dies den Verlust der Mitgliedschaft in der Ortsgruppe und des Landesverbands. Damit endet auch automatisch das Bedürfnis der über den BDS erworbenen Waffen.
Aus diesem Grund ist der Beitrag für das Folgejahr auch spätestens zum 10. Dezember des aktuellen Jahres fällig.
Einreichung der Unterlagen
Folgende Unterlagen sind dem Gruppensprecher zur Prüfung und Unterzeichnung vorzulegen:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- evtl. Nachweis einer Mitgliedschaft in einem weiteren anerkannten Schießsportverein vorliegt (DSB, DSU, ...)
- einfaches polizeiliches Führungszeugnis
- 2 Passbilder
- Zahlungsnachweis Aufnahmegebühr (z. B. Kopie Kontoauszug)
Da alle Unterlagen durch den BDS eingescannt werden, bitte nicht zusammenheften (tackern)!
Nach Durchsicht und Kontrolle des Antrags auf Vollständigkeit, wird dieser durch den Gruppensprecher an den BDS-Hessen versendet.
Die Bearbeitungszeit des Verbandes beträgt ca. 6 bis 8 Wochen!
Die Ausweise werden dann dem Gruppensprecher zugesandt, der sie noch unterschreiben und stempeln muss.
Danach werden die Ausweise unmittelbar an die neuen Mitglieder ausgegeben.